Investition und Immigration in der EU

Wir bieten Unternehmern und Privatpersonen aus dem Nicht-EU-Ausland einen umfassenden und engagierten Rechtsbeistand in allen Investition und Einwanderungsthemen an.

Unsere Dienstleistungen unterstützen Sie gezielt und klären über Ihre Möglichkeiten auf. Die Beratung umfasst insbesondere Ihre Möglichkeiten in verschiedenen EU-Ländern, insbesondere in Deutschland und Luxemburg. Dabei beachten wir die maßgeblichen Regelungen, die für Drittstaatsangehörige für die Einreise, den Aufenthalt und dauerhaften Verbleib gelten. Die endgültige Entscheidung über Ihre Investitionsmöglichkeiten oder Einwanderung liegt bei den einzelnen EU-Ländern.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen die während der Antragsbearbeitung entstehen können, wie zum Beispiel: Visum, vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt, Arbeitsuche, Firmengründung, selbständige Tätigkeiten, Investitionen aller Art (auch Immobilienerwerb) oder Forschung. Unsere Beratungsdienstleistung richtet sich nach Ihren spezifischen Bedürfnissen. Wir klären Sie über die Investitionsmöglichkeiten oder Einwanderungsbestimmungen auf, die auf Ihren individuellen Fall anwendbar sind. Dabei wird geprüft zu welcher Personengruppe Sie gehören und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Ihr Wunschziel zu erreichen.

Zuerst muss zwischen verschiedenen Visumsarten und erforderlichen Sprachkenntnissen gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) unterschieden werden. Alle Angaben beziehen sich auf die Anforderungen gemäß des Aufenthaltsgesetzes, (Stand: Januar 2023). Ein bestimmtes Sprachniveau ist nicht erforderlich, wenn Sie ein Visum zum Arbeiten als Fachkraft beantragen möchten. Das gilt auch für die sog. blaue Karte EU, für Visum zur Arbeitsplatzsuche (akademisch Qualifizierte), für Visum zur Gründung einer Selbstständigkeit, für Visum zum Forschen und für Visum zum Spracherwerb.

Unabhängig davon, ob Sie in der EU investieren möchten, ein Unternehmen selbst gründen, studieren, arbeiten oder lediglich als Familienmitglied nachkommen, beraten wir Sie umfassen im Stellen,- Unternehmens,- oder Investitionsmarkt.

Wir beraten auch Unternehmen als Arbeitgeber umfassend und qualifiziert zu sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragen der potentiellen Arbeitnehmer.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen sich von unserem Team begleiten.

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