Blaue Karte EU elementum

At variuDie Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Akademiker. Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland.s vel pharetra vel turpis

Die Blaue Karte EU wurde aufgrund der Hochqualifizierten-Richtlinie 2009/50/EG in deutsches Recht umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0050&from=ES. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Inhaber einer Blauen Karte EU sind in Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html .

Die in Deutschland erteilte Blaue Karte EU gilt nur in Deutschland als Aufenthaltstitel und nicht gleichzeitig in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Andere EU-Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU, beispielsweise hinsichtlich des Mindestbruttoeinkommens.

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten muss Folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, was in Deutschland anerkannt sein muss. Alle Informationen können Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de, finden. Ob ein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt wird richtet sich nach § 4 des Bundesqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Um Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses festzustellen kann man eine Anfrage bei ANABIM unter http://anabin.kmk.org stellen.
  2. Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage. Für die Erteilung der Blaue Karte EU ist auch erforderlich, dass die Anforderungen an das Mindestgehalt erfüllt sind. Ein jährliches Mindestbruttogehalt muss aktuell 58.400 Euro sein. Ein geringeres jährliches Mindestbruttogehalt von 45.552 Euro kann bei bestimmten Berufen jedoch auch ausreichend sein. Jede Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen.

Wenn Sie noch kein Arbeitsangebot haben, begleiten wir Sie gerne während der Arbeitsplatzsuche.

Als Besitzer der Blauen Karte EU erhalten Sie in Deutschland nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zeit kann auf 21 Monate verkürzt werden, wenn Sie ausreichende Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) nachweisen. Wenn Sie die Blaue Karte EU besitzen haben Ihre Familienangehörige erleichterte Bedingungen zum Nachzug (zB keine Sprachkenntnisse notwendig).

Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort einer Tätigkeit als hochqualifizierter Arbeitnehmer nachzugehen, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen.Die volständige information finden Sie unter: https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/recrutement/ressortissant-pays-tiers/salarie-hautement-qualifie.html.

Vor der Einreise nach Luxemburg müssen Sie:

  1. eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen
  2. im Besitz eines gültigen Reisepasses sein
  3. im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen
  4. sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden
  5. sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen
  6. anschließend einen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus einem Drittstaat, genannt „Blaue Karte EU“ beantragen

Unsere Beratung umfasst Klärung aller Fragen und Einreichung der notwendigen Anträge bei den zuständigen Behörden sowie Begleitung bis zur abschließenden Bearbeitung. Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihrer Blauen Karte EU..

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